Hausordnung KiTa Waldwichtel

 

In unsere Einrichtung laden wir ein, sich mit den Kindern auf das Leben einzulassen. Wir schaffen dazu eine fröhliche, bewegungsfördernde, umwelterhaltende, freundliche, ruhige und entspannte Atmosphäre.

  1. Jedes Kind wird am Morgen der Fachkraft persönlich übergeben und ebenso verabschiedet.
  2. Alle Erwachsenen, Fachkräfte und Eltern halten in allen Bereichen, auch im Eingangsbereich, in den Fluren und auf dem Spielplatz Ordnung und achten auf Sauberkeit.
  3. Alle Kinder und das Personal tragen Wechselschuhe.
  4. Die Gruppenräume und Flure sind von den Eltern / Besuchern, bei Nässe und Schnee NICHT mit Straßenschuhen zu betreten. Überschuhe liegen im Eingang bereit!
  5. Werden Kinder nicht persönlich von den Eltern abgeholt, bedarf es einer schriftlichen Vollmacht (handgeschrieben und unterzeichnet) - wann, wie und mit, wem sie die Kita verlassen.
  6. Kommt Ihr Kind wegen einer Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen nicht in die Einrichtung, muss es bis spätestens 08:00 Uhr abgemeldet werden. Unentschuldigte Kinder zahlen den Kostenbeitrag des Essengeldes für den ganzen gemeldeten Tag.
  7. Erkrankt ein Kind in der Einrichtung und ist eine Arztvorstellung erforderlich, erfolgt die Wiederaufnahme in unserer Einrichtung nur mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.
    (Fieber: ab 39° Celsius werden die Eltern informiert)
  8. Personen die an einer ansteckenden, übertragbaren Krankheit leiden, dürfen die Kita nicht betreten. Dies gilt auch für alkoholisierte und rauchende Personen.
    Im gesamten Kita-Gelände gilt Alkohol. - Drogen und ein Rauchverbot.
  9. Die persönlichen Sachen des Kindes (u.a.Schuhe, Kleidung) müssen deutlich gekennzeichnet werden. Für mitgebrachte Gegenstände (Fahrrad, Schmuck, Spielzeug, Geld ...) übernehmen wir keine Haftung. Das Personal ist nicht dazu verpflichtet auf mitgebrachte persönliche Dinge zu achten und danach zu suchen.
  10. In der Einrichtung sind nur Ohrstecker erlaubt, liegen aber in der Verantwortung der Eltern. Achten Sie darauf, dass Schmuck eine Unfallursache ist.
  11. Beachten Sie, dass zur Unfallverhütung Kordeln, Ketten, Bänder, Ohrhänger oder Kreolen, Schlüsselanhänger entfernt sein müssen. Bei Feststellung durch eine Fachkraft ist diese berechtigt, die entsprechenden Gegenstände zu entfernen.
  12. Für die unbeständige Witterung in allen Jahreszeiten sind grundsätzlich wetterfeste Kleidung und Schuhwerk für Ihr Kind in der KiTa bereit zu halten.
  13. Im Sommer ist es notwendig, Sonnen. - und Insektenschutz für ihr Kind in der Einrichtung vorrätig zu haben. Die Eltern sind dafür verantwortlich, das Kind am Morgen einzucremen und selbstständig den Vorrat zu überprüfen!
  14. Zur unfallversorge und dem Kind zum wohle, gehört passende Kleidung. Darunter fällt auch das Schuhwerk des Kindes. Die Eltern tragen dafür Sorge, dieses in regelmäßigen Abständen (Kleidung, Mützen, Schuhe …) zu überprüfen und auszutauschen!
  15. Veränderungen von Anschrift, telefonischer Erreichbarkeit, Anzahl der kindergeldberechtigten Personen sowie Namensänderungen sind umgehend der Leitung bzw. dem Fachpersonal und/oder dem zuständigen Fachamt mitzuteilen.